Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Hessen stärkt sein Brauchtum weiter

Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, u.a. aus den Bereichen Mundart, Brauchtum, Tradition, Fastnacht, Trachten und Volkstanz, können ab sofort Förderung beim Hessischen Heimatministerium beantragen

Erneute Stärkung für Hessens Brauchtum: Durch die Neuauflage der Brauchtumsrichtlinie können Vereine, die in Hessen Brauchtum, Tradition, Mundart oder Fastnacht stärken, ab sofort wieder einen Antrag auf Förderung einreichen. Das Hessische Heimatministerium stellt für die Brauchtumsförderung insgesamt rund 500.000 Euro bereit. „Wir wollen die Vereine weiter unterstützen, die einen besonderen Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung unseres Brauchtums und unserer Traditionen leisten. Es ist ein Zeichen der Anerkennung und ein wichtiges Bestreben der Hessischen Landesregierung, ihr ehrenamtliches Engagement durch die Brauchtumslinie zu fördern“, erklärt Heimatminister Ingmar Jung.

Gefördert werden können unter anderem:

  • Projekte und Maßnahmen, die die hessische Mundart, das hessische Trachtenwesen und Volkstanz fördern,
  • Projekte und Maßnahmen von Heimat-, Kirmes-, Musik-, Schützen- oder Backhausvereinen,
  • Vereine, die die hessische Fastnachtstradition leben

2025 mehr als 100 Vereine mit rund 330.000 Euro gefördert

Bereits im vergangenen Jahr hat das Förderangebot des Heimatministeriums großen Zuspruch erhalten. „Wir konnten mehr als 100 Vereine mit rund 330.000 Euro bei ihrer Arbeit für unsere Heimat unterstützen“, erläutert Heimatminister Jung. „Die Fortsetzung der Förderung ist ein wichtiges Signal an unsere ehrenamtlich Aktiven in Hessen. Wir haben viele beeindruckende Projekte fördern und damit den Erhalt und die Pflege unserer Traditionen und unserer Heimat voranbringen können. Dieses wichtige Angebot wollen wir aufrechterhalten und weiterentwickeln.“

Förderung online beantragen

Eine Förderung ist in Höhe von mindestens 500 Euro bis zu 8000 Euro möglich. Für das laufende Kalenderjahr können eingetragene gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen ab sofort Anträge stellen. Das ist bis zum 15. September 2026 möglich. Den Link zur digitalen Antragstellung sowie weitere Informationen zur hessischen Brauchtumsförderung finden Interessierte auf der Internetseite des LandwirtschaftsministeriumsÖffnet sich in einem neuen Fenster

Hintergrund

Hessen ist unsere Heimat. Ziel der Landesregierung ist eine sichtbare, öffentlichkeitswirksame und nachhaltige Stärkung von hessischem Brauchtum und hessischen Traditionen. Hierfür erfolgt die Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit in Vereinen, die einen besonderen Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung von heimischem Brauchtum und Traditionen leisten.